Kaleidoskop der europäischen Rechts- und Kulturgeschichte: das Deutsche Rechtswörterbuch

1400 Jahre Sprachgeschichte, 2,5 Millionen „Belegzettel“, 126 Jahre Forschungsarbeit und knapp 102.000 Wortartikel – das Akademieprojekt „Deutsche Rechtswörterbuch“ der Heidelberger Akademie der Wissenschaften zeigt die gesamte Entwicklung der deutschen Rechtssprache auf, von A bis Z, gedruckt und online.

Bände des Deutschen Rechtswörterbuchs

Bände des Deutschen Rechtswörterbuchs

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Andreas Deutsch

Prof. Dr. Andreas Deutsch studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Münster. Nach dem ersten Staatsexamen in Heidelberg nahm er 1995/96 das Studium der Rechtsvergleichung am Institut de Droit Comparé in Paris auf. Seit 2007 ist er Leiter der Forschungsstelle „Deutsches Rechtswörterbuch“ der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Seit 2016 ist er zudem Honorarprofessor der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg.

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Wahrlich ein Mammutwerk, das Großwörterbuch zur historischen deutschen Rechtssprache: Es behandelt die Sprache des Rechts von den ältesten (west)germanischen Sprachzeugnissen bis ins 19. Jahrhundert hinein. Kaum ein anderes Rechtswörterbuch deckt einen so langen Zeitraum ab. „Das Deutsche Rechtswörterbuch umfasst rund 1400 Jahre europäischer Rechts- und Kulturgeschichte. Rund 102.000 Wortartikel sind bereits gedruckt – und jedes Jahr kommen 1000 Artikel hinzu“, weiß Professor Andreas Deutsch, der das Akademieprojekt der Heidelberger Akademie der Wissenschaften seit 2007 wissenschaftlich leitet.

Weit über den deutschen Sprachraum hinaus

Das Deutsche Rechtswörterbuch, das 2022 sein 125-jähriges Jubiläum feierte, kann auf eine bewegte Geschichte zurückblicken: Es wurde 1897 als Projekt der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin gegründet. Ganz im Sinne Jakob Grimms verstand man damals unter „deutsch“ die gesamte westgermanische Sprachfamilie. Das heißt, neben dem ‚Deutschen’ sollten auch das Friesische, Niederländische, Altsächsische und Angelsächsische, aber auch ‚Lehnwörter’, die sich in den nordgermanischen oder romanischen Sprachen fanden, in das Wörterbuch aufgenommen werden. Gesagt, getan.

Belegzettelarchiv des DRW

Belegzettelarchiv des DRW

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Über Jahrzehnte hinweg durchsuchten bis zu 700 Freiwillige, sogenannte „Verzettler“, aus unterschiedlichsten europäischen Ländern alle denkbaren Rechtsquellen nach rechtsrelevanten Wörtern. Sie durchforsteten zum Beispiel altenglische Gesetze, altfriesische und mittelniederländische Rechte, Stadtrechte aus Tschechien, Polen, der Ukraine und dem Baltikum oder Bergrechte aus Ungarn. Ihre Erkenntnisse zu den Quellen hielten sie auf Belegzetteln fest. Sage und schreibe 2,5 Millionen Belegzettel bilden noch heute – neben dem digitalen Textarchiv – die Basis für die Forschungsarbeiten, die die mitteleuropäische Sprach- und Rechtsentwicklung erfassen. „Handbeschriftet und in viele hundert Zettelkästen einsortiert, sind diese Belegzettel ein faszinierender und überaus nützlicher Wissensspeicher für unsere Forschungen“, erläutert Deutsch.

Jedes Wort in seiner Bedeutung

Historischer DRW-Belegzettel_Handschrift Richard Schroeder_Zeitz1573

Historischer DRW-Belegzettel, Exzerpt von Richard Schroeder zum Zeitzer Stadtrecht von 1573

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Anders als man vielleicht meinen könnte, ist das Deutsche Rechtswörterbuch kein enzyklopädisches Lexikon, in dem ein Rechtsbegriff und seinen verschiedenen Bezeichnungen oder ein Rechtsinstitut mit seiner Geschichte abgehandelt wird. Vielmehr wird im Deutschen Rechtswörterbuch jedes einzelne Wort mit all seinen Bedeutungen dargestellt, von A bis Z. „Neben juristischen Fachbegriffen umfasst das DRW nahezu alle rechtsrelevanten Wörter der Alltagssprache. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die teils komplexen Wortbedeutungen möglichst allgemeinverständlich herauszuarbeiten“, betont Forschungsstellenleiter Deutsch. Keine leichte Aufgabe, die das 10-köpfige, interdisziplinär zusammengesetzte Forschungsteam zu bewältigen hat, dafür aber eine sehr sinnvolle.

Unentbehrliches Nachschlagewerk

Andreas Deutsch am Schreibtisch

Andreas Deutsch am Schreibtisch 2023-033335

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„Alte Rechtsformen und -gewohnheiten, Fachbegriffe aber auch Redewendungen wie ‚unter Dach und Fach bringen‘ – immer wieder erfahren wir, dass unser Rechtswörterbuch zu Rate gezogen wird“, sagt Forschungsstellenleiter Deutsch bescheiden. Dabei ist das DRW bekanntermaßen das Referenzwerk schlechthin und zugleich unentbehrliches Nachschlagewerk für alle Juristen und Juristinnen, vornehmlich für Rechtshistoriker und Rechtshistorikerinnen (siehe auch die Pressemitteilung zum 125. Jubiläum). Aber nicht nur für sie. Da das DRW rechtsrelevante Begriffe der Allgemeinsprache erläutert, ist es für alle historisch Interessierten von Interesse, etwa für Namensforscher oder Musikhistoriker, quellennah arbeitende Historiker, Kunsthistoriker, Religionshistoriker oder Archivare.

DRW Online

Das Deutsche Rechtswörterbuch

Das Deutsche Rechtswörterbuch ist online und print nutzbar

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Als eines der ersten historischen Wörterbücher ging das DRW bereits 1997/99 online, im Jahr 2004 war die Retrodigitalisierung aller bis dahin produzierten Artikel abgeschlossen. Seither stehen sämtliche Artikel des DRW im Internet unter DRW Online bereit – die neuesten Artikel allerdings erst nach einer Sperrfrist von einem Jahr. Auf DRW Online finden sich neben dem Deutschen Rechtswörterbuch das zugehörige Quellenverzeichnis, ein Textarchiv mit Quellen im durchsuchbaren Volltext sowie eine Sammlung von faksimilierten Quellentexten.

Die Welt mit anderen Augen sehen

Das Deutsche Rechtswörterbuch verarbeitet Quellen aus weiten Teilen Europas

Im DRW werden Quellen aus zahlreichen Ländern Europas berücksichtigt (dunkelrot=sehr viele Belege im DRW, rot=viele Belege; orange=weniger Belege; schwarz=bislang kein Beleg).

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Woher kommt dieser Begriff? Wo wurde er wie verwendet? Für manche Worte gibt es zigtausend Belege. „Bei seltenen Wörtern, müssen wir wirklich knobeln, bis wir eine Erklärung gefunden haben. Das ist es aber auch, was unseren Beruf so spannend macht, ein Wort zu erklären, was so bisher nicht erklärbar war. Wir haben verschiedenste Belege etwa aus Friesland oder dem Baltikum, und können so den Begriff in verschiedensten Kontexten sehen“, kommt Deutsch regelrecht ins Schwärmen. „Wir sind auch das einzige moderne Wörterbuch, das sich bislang mit der deutschsprachigen Zeit im Baltikum befasst. Seit dem Krieg in der Ukraine sind diese Jahrhunderte alten rechtsgeschichtlichen Wurzeln von noch größerer Bedeutung“, so Deutsch. Da das DRW viele Regionen umfasst, ist es zweifelsohne ein buntes Kaleidoskop der Rechts- und Kulturgeschichte und zugleich ein unabdingbares Werkzeug für jeden, der sich mit der Geschichte der Menschheit auseinandersetzt.

Aus der Geschichte lernen

„Dank intensiver Forschungsarbeit gewinnen wir einen neuen Blick auf die Geschichte. Interessant ist zum Beispiel, was wir aus den Quellen zum Umgang mit dem Wolf erfahren. Wir sehen, wie viel Angst die Menschen vor dem Wolf hatten, welche Mühsal es war, ohne Waffen die Wölfe zu bekämpfen (siehe Artikel auf Welt plus). Anhand dieser Quellen tauchen tiefmenschliche Dinge und rechtliche Probleme wieder neu auf“, erläutert Deutsch. So war zum Beispiel auch das Sühneverfahren früher gängige Rechtspraxis. „Wenn man sich die Artikel zu ‚Sühne‘ oder ‚Steinkreuz‘ anschaut, kann man erfahren, dass die Täterseite alles dafür getan hat, um das Unrecht auf Opferseite auszugleichen. Der Gedanke, dass man beide Parteien versöhnt, dass die Täterseite etwas tun muss, damit auf der Opferseite der Groll nachlässt, ist ein ganz wichtiger Gedanke, der in unserer heutigen anonymen Gesellschaft fehlt. Ein Gedanke, der in der heutigen Rechtspraxis wieder stärker aufleben sollte“.

Eine von über 8000 DRW-Quellen Statuten von Waadt 1616

Eine von über 8000 DRW-Quellen Statuten von Waadt 1616

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Sreenshot Artikel Scharfrichter 2018

In DRW-Online lassen sich lange Artikel in einer Übersichtsansicht aufrufen, die eine schnelle Orientierung ermöglicht; hier der Artikel „Scharfrichter“.

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Historischer DRW-Belegzettel zu Mundburt von 479

Historischer DRW-Belegzettel zu Mundburt von 479

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Das Deutsche Rechtswörterbuch

Das Akademieprojekt „Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW)“ der Heidelberger Akademie der Wissenschaften umfasst die gesamte Entwicklung der deutschen Rechtssprache, von den ältesten (west)germanischen Sprachzeugnissen bis ins 19. Jahrhundert hinein. Da das Wörterbuch außer dem juristischen Kernwortschatz auch juristisch relevante Wörter der Allgemeinsprache erläutert, ist das DRW nicht nur ein Nachschlagewerk für Juristen und Rechtshistoriker, sondern für alle historisch Interessierten.

Das DRW erscheint seit Beginn im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger Weimar (heute J.B. Metzler Verlag, Teil der Verlagsgruppe Springer Nature) und ist im Buchhandel erhältlich. Auf DRW Online finden sich neben dem Deutschen Rechtswörterbuch das zugehörige Quellenverzeichnis, ein Textarchiv mit Quellen im durchsuchbaren Volltext sowie eine Sammlung von faksimilierten Quellentexten.

Forschungsstellenleiter ist seit 2007 Prof. Dr. iur. Andreas Deutsch.

Laufzeit: 1897/1959-2036